Bodensee-Ölmühle

Mehrwertsteuer Information

1. Juli 2020 bis 31.12.2020

Die zweimalige Umstellung des MwSt.-Satzes von 7% auf 5% am 1.7.2020 und dann wieder von 5% auf 7% am 31.12.2020 würde mehr Kosten verursachen, als dass die 1,87% Preissenkung diesen Effekt rechtfertigen könnte. Nach dem MwSt.-Gesetz muß der MwSt.-Satz an das Finanzamt abgeführt werden, der auf der Rechnung ausgewiesen ist. Er darf nicht unterhalb des gesetzlich geforderten Mwst.-Satzes liegen. Es liegt keine Steuerhinterziehung vor, wenn an das Finanzamt mehr bezahlt wird als gewünscht, im Gegenteil. Um einer Preiserhöhung durch erhöhte Kosten, welche die MwSt.-Umstellung zwangsläufig mit sich bringt, entgegen zu wirken, belassen wir alles beim Alten und appelieren an Ihre logische Akzeptanz. Besten Dank.